Das Internet hat ein bemerkenswertes Modell erfunden: maximale Öffentlichkeit bei optionaler persönlicher Anwesenheit.
Jeder kann heute publizieren. Ein Account genügt, und aus einer Behauptung werden tausend Aufrufe, aus einer Verdächtigung ein Screenshot und aus einer Beleidigung gelegentlich ein kleiner Volksauflauf. Der Absender kann währenddessen „Wurstbrot78“ heißen und weitgehend unsichtbar bleiben. Öffentlichkeit ja. Ansonsten bitte nicht stören.
Das Recht, sich auch anonym oder unter Pseudonym zu äußern, hat gute Gründe. Whistleblower, politisch Verfolgte oder Menschen, die über sehr persönliche Erfahrungen sprechen, können darauf angewiesen sein. Eine allgemeine Klarnamenpflicht wäre deshalb ungefähr so fein gearbeitet wie eine Haustür ohne Schloss, weil irgendwo jemand seinen Schlüssel verloren hat.
Nur folgt daraus nicht, dass Anonymität Verantwortung abschaffen muss. Wer gezielt Öffentlichkeit herstellt, Tatsachen über andere verbreitet oder Menschen angreift, beansprucht Macht. Reichweite ist schließlich nicht bloß eine Zahl unter einem Beitrag. Sie erzeugt Wirkung.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor Jahren beschrieben, welche Bedeutung die Verbindung zwischen Name und Äußerung haben kann: Wer mit seinem Namen spricht, macht eine Aussage persönlich zurechenbar und signalisiert, für sie einzustehen. Bei schriftlichen Äußerungen erwartet das Gericht zudem grundsätzlich mehr Bedacht als beim spontanen Satz im Streit. Das gilt ausdrücklich auch in sozialen Netzwerken.
Nun wäre es bequem, daraus einfach „Klarnamen für alle“ zu machen. Leider ist die Wirklichkeit wieder komplizierter. Eine Studie mit 563.598 Beiträgen auf Bilibili fand 2025 sogar höhere Toxizitätswerte bei nicht anonymen Kommentaren. Ein sichtbarer Name verwandelt also offenbar nicht automatisch jeden Schreihals in Hannah Arendt.
Vielleicht liegt die vernünftigere Grenze deshalb woanders: Niemand muss öffentlich wissen, wer hinter einem Pseudonym steckt. Aber im Ernstfall sollte feststellbar sein, wer für eine öffentliche Äußerung verantwortlich ist. Pseudonymität bliebe erhalten. Verantwortungslosigkeit nicht.
Wir haben das Publizieren demokratisiert. Das war richtig.
Nur behandeln wir die Verantwortung dafür manchmal noch immer so, als säßen fünf Leute am Stammtisch.
Quellen:
▪︎ Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur Bedeutung der Namensnennung bei öffentlichen Äußerungen, 24. März 1998
▪︎ Bundesverfassungsgericht: Beschluss zu schriftlichen Äußerungen in sozialen Netzwerken, 19. Mai 2020
▪︎ Procedia Computer Science: Empirical Reconsideration of Anonymity Effects on Communication Toxicity in Social Media, 2025