Ich mach doch nix

Friedrich Merz hat ein bemerkenswert entspanntes Verhältnis zu Beleidigungen entwickelt. Jedenfalls seit er Bundeskanzler ist.

Früher sah das anders aus. Als Bundestagsabgeordneter ließ Merz Beschimpfungen im Netz strafrechtlich verfolgen. Recherchen der Welt am Sonntag zufolge ging es unter anderem um Formulierungen wie „kleiner Nazi“, „Arschloch“ oder „drecks Suffkopf“. In einzelnen Fällen folgten Hausdurchsuchungen. Die von Merz beauftragte Kanzlei führte Fälle in einem Nummernsystem, das bis 4999 reichte. Das bedeutet nicht, dass Merz persönlich 4.999 Strafanträge gestellt hätte. Aber es vermittelt einen gewissen Eindruck von der Industrialisierung politischer Empfindlichkeit.

Seit dem Amtsantritt am 6. Mai 2025 ist der Kanzler nach eigener Darstellung gelassener. Im Juni 2026 erklärte Merz, keinen einzigen Strafantrag mehr gestellt zu haben. Das Kanzleramt bestätigte ebenfalls, wegen Äußerungen über ihn keine entsprechenden Anzeigen oder Anträge veranlasst zu haben.

Sehr großzügig.

Nur bedeutet „Ich zeige niemanden mehr an“ nicht automatisch „Es wird niemand mehr verfolgt“. Ermittlungsbehörden können wegen möglicher Politikerbeleidigungen weiterhin tätig werden, solange Merz einer Strafverfolgung nicht widerspricht. Genau darin liegt der hübsche Unterschied zwischen dem Ablegen einer Keule und ihrem Verschwinden.

Das eigentliche Problem sitzt tiefer und heißt § 188 StGB. Der Paragraph behandelt Politiker nicht einfach wie andere Bürger, sondern gewährt ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen besonderen strafrechtlichen Schutz vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Ausgerechnet jene, die über Gesetze, Steuern, Verbote und staatliche Macht entscheiden, bekommen damit beim Ehrschutz noch eine zusätzliche Schicht Lack.

Das ist demokratietheoretisch schwer elegant zu verkaufen. Wer politische Macht ausübt, muss sich mehr Kritik gefallen lassen, nicht weniger. Natürlich muss niemand Drohungen, Verleumdungen oder gezielte Einschüchterung hinnehmen. Dafür gibt es längst Strafrecht. Die fragwürdige Stelle beginnt dort, wo für Politiker ein Sondertatbestand bereitsteht und der Bürger sich fragen muss, ob seine Polemik nicht nur geschmacklos, sondern möglicherweise staatsanwaltschaftlich interessant ist.

Im Bundestag wird genau davor gewarnt: Menschen könnten aus Angst vor Ermittlungen auch zulässige scharfe Kritik unterlassen. Dann schützt § 188 nicht nur Politiker vor Beleidigungen. Er schützt den politischen Betrieb ein Stück weit vor der Zumutung, beschimpft zu werden.

Merz kann also durchaus sagen, dass er niemanden mehr wegen einer Beleidigung vor Gericht zerrt. Er lässt dabei nur gerne aus, dass der Staat den Weg inzwischen auch alleine findet.


Quellen:
▪︎ Welt am Sonntag: Vorwurf Politiker-Beleidigung: Hunderte Strafanträge – Merz’ ausuferndes Agieren in eigener Sache, Dezember 2025
▪︎ Deutscher Bundestag: Abschaffung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung gefordert, Juni 2026
▪︎ Deutscher Bundestag: Bundesregierung prüft Umgang mit Paragraf 188 StGB, August 2026
▪︎ Verwaltungsgericht Berlin / epd: Kanzleramt muss Ermittlungen wegen Beleidigung offenlegen, Dezember 2025