Spotten verboten

Früher beschimpfte man Politiker am Stammtisch. Heute schreibt man es unter ein Facebook-Foto und bekommt möglicherweise Post von der Staatsanwaltschaft. Der Fortschritt besteht offenbar darin, dass jetzt alles ordentlich dokumentiert ist.

Hass, Drohungen und massive persönliche Angriffe gegen Politiker sind ein reales Problem. Interessant wird es allerdings dort, wo der Staat nicht mehr nur vor Gewalt und Einschüchterung schützt, sondern Politikern strafrechtlich einen besonderen Schutzstatus einräumt. Genau das kann § 188 Strafgesetzbuch leisten: Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens können unter bestimmten Voraussetzungen härter geahndet werden als vergleichbare Äußerungen gegen andere Bürger.

Und genau hier wird es heikel. Wer politische Macht ausübt, entscheidet über Gesetze, Steuern, Verbote, Haushalte und das Leben anderer Menschen. Dass ausgerechnet diese Personen zusätzlich einen besonderen strafrechtlichen Schutz vor ehrverletzenden Äußerungen erhalten, ist mindestens erklärungsbedürftig. Demokratie lebt schließlich nicht davon, dass ihre Repräsentanten empfindlicher behandelt werden als ihre Wähler.

Die Zahl entsprechender Ermittlungsverfahren ist stark gestiegen. 2022 waren es rund 1.400, 2025 bereits 4.792. Im August 2026 bestätigte die Bundesregierung, Änderungen an der Vorschrift zu prüfen.

Wie schnell aus Geschmacklosigkeit ein Strafverfahren werden kann, zeigte zuletzt ein Fall aus Heilbronn. Dort bezeichnete ein Facebook-Nutzer Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lackaffe“. Das Gericht wertete die Äußerung als strafbare Politikerbeleidigung. Man muss das weder geistreich noch sympathisch finden. Aber wenn der Staat bei einem schlechten Schimpfwort mit besonderem Schutz für Mächtige antwortet, verschiebt sich die Debatte.

Kritiker warnen deshalb zu Recht vor einem Sonderrecht für Politiker. Wer scharfe, polemische oder überzogene Kritik äußert, könnte künftig nicht zuerst überlegen, ob sie zutrifft, sondern ob sie strafrechtlich teuer werden könnte. Das erzeugt keinen höflicheren Diskurs. Es erzeugt vorsichtigeren.

Niemand braucht ein Grundrecht auf Drohung oder Verleumdung. Aber Politiker sollten grundsätzlich dieselben Ehrschutzregeln aushalten wie andere Menschen auch.

Eine Demokratie wird nicht stärker, wenn sie ihre Mächtigen vor Spott und Polemik besonders schützt. Sondern wenn sie Kritik aushalten.


Quellen:
▪︎ Deutscher Bundestag: Angaben der Bundesregierung zu Ermittlungsverfahren nach § 188 StGB
▪︎ Bundesregierung: Stellungnahmen zur Überprüfung des § 188 StGB, August 2026
▪︎ Vereinte Nationen: Äußerungen der Sonderberichterstatterin Irene Khan zur Meinungsfreiheit in Deutschland