Meta und der Zugriff auf fremde Inhalte

Manchmal besteht der Fortschritt der Digitalisierung darin, dass ein Konzern seine Pläne um drei Wochen verschiebt. Meta hat den Start neuer Geschäftsbedingungen vom 30. Oktober auf den 20. November 2026 verlegt. Vorausgegangen waren Beschwerden von Verlagen und Werbeunternehmen, die befürchten, dass der Facebook-Konzern künftig weitreichende Rechte zur automatisierten Auswertung ihrer Webseiten erhält.

Der Streit betrifft eine bemerkenswerte Vorstellung von geschäftlicher Zusammenarbeit. Wer Facebook oder Instagram für kommerzielle Zwecke nutzt, könnte Meta damit zugleich umfangreiche Möglichkeiten zum automatisierten Erfassen der eigenen Internetangebote einräumen. Ein Verlag bewirbt beispielsweise einen Artikel auf Facebook. Daraus könnte nach Auffassung der Kritiker eine Erlaubnis entstehen, weit mehr als nur diesen Artikel auszulesen. Eine interessante Erweiterung des Begriffs Werbung.

Besonders heikel ist die mögliche Verwendung journalistischer Inhalte für KI-Anwendungen. Meta hatte bereits am 16. Oktober Formulierungen verändert und ausdrückliche Hinweise auf das Training seiner Produkte gestrichen. Juristische Fachleute halten die verbleibenden Bestimmungen dennoch für weitreichend genug, um entsprechende Nutzungen nicht auszuschließen.

Meta widerspricht dieser Interpretation. Die Änderungen beträfen Werbe- und Geschäftsprodukte und würden die bisherige Praxis beim automatisierten Auslesen von Webseiten nicht verändern. Betreiber könnten über die Datei robots.txt weiterhin festlegen, welche automatisierten Zugriffe sie wünschen. Allerdings ist eine solche Datei zunächst eine technische Anweisung und keine verlässliche rechtliche Schutzmauer.

Das wirtschaftliche Problem bleibt. Verlage bezahlen Journalisten, Redaktionen und technische Infrastruktur. Gleichzeitig sind viele darauf angewiesen, ihre Inhalte über soziale Netzwerke zu verbreiten. Wenn die Teilnahme an diesen Plattformen möglicherweise zusätzliche Verwertungsrechte am eigenen Angebot eröffnet, wird aus Reichweite eine ziemlich einseitige Geschäftsbeziehung.

Bewiesen ist bislang nicht, dass Meta sämtliche verlinkten Webseiten für das Training seiner KI verwenden will. Gerade deshalb wären eindeutige vertragliche Grenzen angebracht. Dass Verlage und Werbeunternehmen inzwischen auch europäische und britische Wettbewerbsbehörden eingeschaltet haben, zeigt, wie wenig Vertrauen die bisherigen Erklärungen geschaffen haben.

Meta möchte nun zusätzliche Zeit nutzen, um seine Bedingungen verständlicher zu erklären. Das klingt vernünftig. Noch vernünftiger wäre es allerdings, Bedingungen zu formulieren, bei denen die Betroffenen nicht erst Juristen beschäftigen müssen, um herauszufinden, was ihnen möglicherweise abgenommen wird.

Drei Wochen mehr Zeit sind immerhin etwas. Vor allem für die Rechtsabteilungen.


Quellen:
▪︎ Reuters, 23. Oktober 2026
▪︎ Nieman Journalism Lab, 16. und 23. Oktober 2026
▪︎ The Verge, 23. Oktober 2026
▪︎ Search Engine Journal, Oktober 2026