Erst angegriffen, dann weggeschickt

Wer eine politische Veranstaltung filmt, muss offenbar damit rechnen, anschließend selbst zum Problem erklärt zu werden. Bei einer AfD-Veranstaltung am 3. Oktober in Fürstenwalde wurde ein YouTuber angegriffen. Die Polizei griff ein und erteilte anschließend dem Angegriffenen einen Platzverweis. Der mutmaßliche Angreifer durfte bleiben. Eine bemerkenswerte Auslegung der Gefahrenabwehr, bei der sich die Situation offenbar dadurch beruhigen lässt, dass man denjenigen entfernt, gegen den sich die Gewalt richtete.

Rund 1.500 Menschen nahmen nach Polizeiangaben an der Veranstaltung teil, bei der auch der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke auftrat. Der 23-jährige YouTuber Hannes Kreschel, der kritisch über Rechtsextremismus berichtet, dokumentierte das Geschehen mit seiner Kamera. Nach Darstellung der Polizei hatte er zuvor einen Teilnehmer gegen dessen Willen aus der Nähe gefilmt. Es folgten Beleidigungen und ein körperlicher Angriff. Gegen den mutmaßlichen Angreifer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, während gegen den YouTuber wegen der Aufnahmen ein Anfangsverdacht nach dem Kunsturhebergesetz geprüft wird. Bei einer weiteren Auseinandersetzung mit einem 24-jährigen YouTuber wurden gegenseitige Anzeigen wegen Körperverletzung erstattet.

Der Fall zeigt ein Problem, das mit der zunehmenden Bedeutung unabhängiger Berichterstattung im Internet nicht kleiner wird. Wer eine Kamera besitzt und seine Aufnahmen veröffentlicht, ist nicht automatisch Journalist. Umgekehrt verliert eine Berichterstattung ihren journalistischen Charakter nicht dadurch, dass sie auf YouTube statt in einer Tageszeitung erscheint. Entscheidend sind Inhalt, Arbeitsweise und öffentlicher Informationswert. Dass politische Aktivisten zugleich publizistisch arbeiten können, macht die Abgrenzung schwieriger, rechtfertigt aber weder körperliche Übergriffe noch eine pauschale Einschränkung ihrer Tätigkeit.

Auch die rechtliche Bewertung von Nahaufnahmen ist keine Frage persönlicher Sympathie. Persönlichkeitsrechte gelten auf politischen Veranstaltungen ebenso wie die Presse- und Meinungsfreiheit. Ob Aufnahmen zulässig waren, muss geprüft werden. Ein möglicher Rechtsverstoß beim Filmen liefert allerdings keinen Freibrief für Faustschläge.

Die Polizei überprüft inzwischen auch ihr eigenes Vorgehen. Dabei wird zu klären sein, ob der Platzverweis tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig war. Schließlich gehört es zu ihren Aufgaben, Konflikte zu verhindern und Menschen vor Gewalt zu schützen. Dass dies ausgerechnet durch das Entfernen eines mutmaßlichen Gewaltopfers erreicht werden soll, verlangt zumindest eine überzeugende Begründung. Andernfalls entsteht ein merkwürdiger Eindruck: Wer zuschlägt, bekommt eine Anzeige. Wer filmt, bekommt den Ausgang gezeigt.


Quellen:
▪︎ Polizei Brandenburg, Pressemitteilung vom 3. Oktober 2026
▪︎ Deutsche Presse-Agentur, 4. Oktober 2026
▪︎ rbb24 Brandenburg aktuell, 6. und 7. Oktober 2026
▪︎ Tagesschau, 6. Oktober 2026