Technischer Fortschritt hat eine bemerkenswerte Eigenschaft: Er kommt meistens schneller als die gesellschaftliche Debatte darüber. Inzwischen trägt man Kameras im Gesicht, Fitnessstudios funktionieren nachts ohne Personal und Sicherheitsbehörden sollen immer größere Datenbestände auswerten können. Die Datenschutzkonferenz hat sich deshalb auf ihrer Zwischenkonferenz am 23. September gleich mit mehreren Varianten derselben Frage beschäftigt: Nur weil Daten erhoben werden können, müssen sie noch lange nicht erhoben werden.
Bei Fitnessstudios geht es erstaunlich bodenständig los. Je mehr Studios zumindest zeitweise ohne Personal arbeiten, desto attraktiver wird Videoüberwachung. Die DSK hat dafür eine Orientierungshilfe vorgelegt, die unter anderem Eingangsbereiche, Trainingsflächen und Erholungsbereiche unterscheidet. Überwachung ist eben nicht automatisch zulässig, nur weil irgendwo eine Hantel verschwinden könnte. Die Verhältnismäßigkeit bleibt auch zwischen Laufband und Beinpresse erhalten.
Interessanter werden Smart Glasses. Moderne Modelle können äußerlich fast wie gewöhnliche Brillen wirken, während Kameras Menschen aus kurzer Distanz aufnehmen. Eine kleine Hinweisleuchte hält die Datenschutzbehörden dabei nicht für eine ausreichende Information. Außerhalb rein persönlicher oder familiärer Nutzung kann die DSGVO greifen. Wer andere Personen aufzeichnet und die Daten weiterverarbeitet oder veröffentlicht, kann deshalb selbst verantwortlich sein. Auch für KI-Training mit solchen Aufnahmen sieht die DSK regelmäßig keine Rechtsgrundlage. Gleichzeitig weist sie ausdrücklich darauf hin, dass Smart Glasses beispielsweise blinden Menschen helfen oder bei beruflichen Tätigkeiten sinnvoll sein können. Das Problem ist also weniger die Brille als die verbreitete Vorstellung, eine eingebaute Funktion sei bereits eine Nutzungserlaubnis.
Politischer wird es bei neuen Sicherheitsgesetzen. Die DSK kritisiert geplante Ausweitungen der Befugnisse von Polizei, Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten und warnt vor Maßnahmen mit großer Streubreite. Dabei handelt es sich um die Position der Datenschutzaufsichtsbehörden, nicht um eine rechtlich bindende Entscheidung. Ihre Entschließungen sind abgestimmte Empfehlungen und Stellungnahmen.
Drei Themen, ein gemeinsames Muster: Technik schafft Möglichkeiten. Das Recht beschäftigt sich anschließend mit der lästigen Frage, ob man sie auch benutzen darf. Fortschritt ist manchmal erstaunlich unkompliziert. Menschen sind es leider nicht.
Quellen:
▪︎ Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK)
▪︎ Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
▪︎ Orientierungshilfe der DSK zur Videoüberwachung in Fitnessstudios
▪︎ Aufgabenstellung und Formatvorgaben