Instagram kann deutlich mehr über seine Nutzer wissen als das, was sie freiwillig ins Profil schreiben. Meta verarbeitet beispielsweise Angaben zum Konto, veröffentlichte Inhalte und Informationen darüber, wie jemand seine Dienste verwendet. Dazu gehören Aktivitäten wie Likes, Kommentare, angeklickte Werbung und andere Interaktionen.
Hinzu können technische Informationen über verwendete Geräte sowie Daten kommen, die Meta von Unternehmen und anderen Diensten erhält. Die Europäische Kommission beschreibt beispielsweise sogenannte Meta Business Tools. Webseiten oder Apps können damit Informationen über bestimmte Aktivitäten an Meta übermitteln, etwa darüber, welche Produkte jemand angesehen oder in einen Warenkorb gelegt hat. Solche Daten können unter bestimmten Voraussetzungen zur Personalisierung von Werbung verwendet werden.
Instagram kennt deshalb nicht automatisch sämtliche persönlichen Eigenschaften eines Menschen. Vieles wird vielmehr aus beobachteten Aktivitäten abgeleitet. Solche Einschätzungen können zutreffen, aber auch falsch sein. Zudem gelten in der EU besondere rechtliche Grenzen. Meta muss Nutzern inzwischen Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung anbieten.
Wie umfangreich das entstehende Bild ist, hängt damit stark von der Nutzung, den Einstellungen und den erteilten Einwilligungen ab.
Quellen:
▪︎ Europäische Kommission: Meta’s online display advertising services
▪︎ Europäische Kommission: EU Citizens Q&A zum Digital Markets Act
▪︎ Europäische Kommission: Meta commits to give EU users choice on personalised ads