Was passiert mit meinen Daten nach meinem Tod?

Mit dem Tod verschwinden persönliche Daten nicht automatisch. E-Mail-Konten, Fotos in der Cloud, soziale Netzwerke, Online-Abonnements und andere digitale Inhalte können weiter auf Servern gespeichert bleiben. Was damit geschieht, hängt vom jeweiligen Dienst, den getroffenen Vorsorgeregelungen und vom Erbrecht ab.

In Deutschland gehört auch der sogenannte digitale Nachlass grundsätzlich zum Erbe. Verträge mit Online-Diensten können auf die Erben übergehen. Der Bundesgerichtshof stellte 2018 am Beispiel eines Facebook-Kontos klar, dass digitale Inhalte erbrechtlich nicht grundsätzlich anders behandelt werden als Briefe oder andere persönliche Unterlagen. Erben können deshalb unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu einem Benutzerkonto verlangen.

Allerdings bedeutet das nicht, dass jedes Konto unverändert bestehen bleibt. Manche Anbieter ermöglichen einen Gedenkzustand, die Benennung eines Nachlasskontakts oder eine Löschung. Auch laufende Verträge enden häufig nicht automatisch mit dem Tod und müssen von Erben oder Bevollmächtigten gekündigt werden.

Wer selbst bestimmen möchte, was später mit seinen digitalen Daten geschieht, sollte deshalb frühzeitig festlegen, welche Konten existieren und wer sich darum kümmern soll. Ein geregelter digitaler Nachlass verhindert, dass wichtige Daten, Verträge und Zugänge für Hinterbliebene unerreichbar bleiben.


Quellen:
▪︎ Bundesministerium der Justiz: Erbrecht und digitaler Nachlass
▪︎ Verbraucherzentrale: Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass – Was passiert mit meinen Daten?