Ohne Computer bin ich 19

Technische Fehler sind eine wunderbare Sache. Sie kommen immer dann besonders gelegen, wenn die Wirklichkeit gerade unpraktisch wird. In Bad Kreuznach bekam diese moderne Form der Problemlösung im März 2026 eine bemerkenswert klassische Anwendung.

Ein 17-Jähriger saß auf dem Parkplatz eines Kaufhauses am Steuer eines Renault Espace, als die Polizei ihn kontrollierte. Er erklärte den Beamten, er sei bereits 19 und besitze selbstverständlich einen Führerschein. Das polizeiliche System sah die Sache etwas weniger großzügig. Die darin gespeicherten Daten deuteten auf ein Alter von 17 Jahren hin. Für den jungen Mann war die naheliegende Erklärung gefunden: vermutlich ein technischer Fehler.

Es gehört einiges an Optimismus dazu, ausgerechnet einer Polizeidatenbank gegenüber das eigene Geburtsjahr neu zu verhandeln. Andererseits passt die Methode hervorragend in die Gegenwart. Wenn Zahlen, Daten oder sonstige Tatsachen der gewünschten Version widersprechen, wird inzwischen erstaunlich schnell die Technik verdächtigt.

Nur war die Technik diesmal hartnäckig. Der Fahrer war tatsächlich 17. Und einen Führerschein hatte er sogar, allerdings im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17. Das kleine Detail, das diesem Modell seinen Namen gibt, fehlte: die Begleitperson. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und stellte den Fahrzeugschlüssel sicher.

Früher brauchte eine schlechte Ausrede wenigstens noch eine gewisse erzählerische Leistung. Man musste einen vergessenen Ausweis erfinden, einen entfernten Verwandten oder irgendeinen dringenden Notfall. Heute genügt offenbar der Hinweis, dass vermutlich die Software spinnt.

Dummerweise funktionierte der Computer einwandfrei. Kaputt war nur die Geschichte, die man ihm erzählen wollte.


Quellen:
▪︎ Polizeidirektion Bad Kreuznach, Meldung vom 8. März 2026
▪︎ Rhein-Zeitung, 8. März 2026
▪︎ Stadt Bad Kreuznach, Informationen zum begleiteten Fahren ab 17