Ein Mensch schreibt drei Sätze in ein Eingabefeld, eine Maschine produziert ein Bild und anschließend beginnt die schwierigste Phase des kreativen Prozesses: herauszufinden, wem das Ganze eigentlich gehört.
Das europäische Urheberrecht hat dafür bislang keine spezielle KI-Regel. Seine Grundidee ist allerdings ziemlich traditionell. Geschützt wird menschliche schöpferische Leistung. Auch die EU-Mitgliedstaaten gehen überwiegend davon aus, dass für den Schutz KI-generierter Werke ein erheblicher menschlicher Beitrag nötig ist. Ein tschechisches Gericht entschied bereits, dass das bloße Schreiben eines Prompts für ein erzeugtes Bild grundsätzlich nicht genügt.
Nur ist „bloßes Schreiben“ bei generativer KI eine bemerkenswert dehnbare Angelegenheit. Ein Prompt kann aus sechs Wörtern bestehen oder aus detaillierten Anweisungen zu Komposition, Perspektive, Licht, Stil und Inhalt. Es können zwanzig Versuche folgen, einzelne Elemente verändert und Ergebnisse bewusst ausgewählt werden. Die Rechtswissenschaftlerin Francesca Mazzi weist deshalb darauf hin, dass bereits ein Prompt selbst eine originelle schöpferische Leistung sein kann.
Damit wird die Sache allerdings nicht einfacher. Denn wer Urheber des Prompts ist, besitzt deshalb nicht automatisch das Urheberrecht am Ergebnis. Zwischen Anweisung und Output sitzt schließlich noch die Maschine und entscheidet über beträchtliche Teile dessen, was am Ende zu sehen oder zu lesen ist.
Das amerikanische Copyright Office zieht deshalb eine vergleichsweise strenge Grenze. Prompts allein reichen nach seiner Auffassung derzeit nicht. Menschlich geschützte Anteile können dagegen durch eigene Bearbeitung, Auswahl oder kreative Anordnung entstehen.
Das ist durchaus vernünftig. Würde schon der Druck auf Enter genügen, ließen sich in industriellem Tempo Millionen geschützter Werke erzeugen. Der urheberrechtliche Schutz menschlicher Kreativität würde dann ausgerechnet dadurch entwertet, dass Kreativität kaum noch erforderlich wäre.
Vielleicht ist genau das die eigentliche Zumutung der KI. Sie zwingt uns plötzlich zu erklären, was wir bislang für selbstverständlich hielten: Was genau macht einen Menschen eigentlich zum Urheber?
Die Antwort „Er hat den Prompt geschrieben“ dürfte dafür etwas knapp sein.
Quellen:
▪︎ Europäisches Parlament, Copyright of AI-generated works: Approaches in the EU and beyond, 19. Dezember 2025
▪︎ U.S. Copyright Office, Copyright and Artificial Intelligence, Part 2: Copyrightability, 29. Januar 2025
▪︎ Francesca Mazzi, Authorship in artificial intelligence-generated works, The Journal of World Intellectual Property, 2024